Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (gemäß § 5 der Vereinssatzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beträge treten am 1. Dezember 2010 in Kraft.
Mitgliedsform | Monatliche Beiträge | Jahresbeiträge |
|---|---|---|
1. Vollmitgliedschaft | (1. Jahr) EUR 10 | (1. Jahr) EUR 100 |
(2) Fördermitgliedschaft | Mindestbetrag: EUR 100 | |
(3) Ehrenmitgliedschaft | beitragsfrei | |
Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
Der Einzug des Jahresmitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren und ist sofort nach durch den Vorstand bestätigter Mitgliedschaft zur Zahlung fällig. Monatliche Beiträge werden zum jeweils 15. des Monats abgebucht. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge sofort nach durch den Vorstand bestätigter Mitgliedschaft auf das Beitragskonto des Vereins. Monatliche Beiträge werden bis zum jeweils 15. jeden Monats fällig. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 5 zu zahlen.
Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 6 der Satzung möglich.
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch die Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
concept4sport, Am Sportforum 3, 04105 Leipzig
Tel.: 0341-23699603 // Mobil: 0163-2359593 // E-Mail: info@concept4sport.de
© concept4sport e.V. – Impressum